(1) Für den Nutzungsvertrag für Lieferanten über die Chefslist App gelten ergänzend die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
(2) Die Rechtsbeziehungen zwischen Chefslist und dem Lieferanten richten sich ausschließlich nach diesen AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten, sonstige Bedingungen oder Konditionen in Bestellannahmen oder Bestätigungen haben keine Gültigkeit, sofern diese nicht von Chefslist unterzeichnet und an den Lieferanten zurückgesandt wurden.
(3) Chefslist wird lediglich als technische Vermittlerin tätig, indem sie die technischen Funktionen der App bereitstellt. Die Bereitstellung des zur Nutzung der App erforderlichen Internetzugangs ist nicht Bestandteil der Leistung von Chefslist.
(4) Etwaige Verträge über die Bestellung von Waren werden ausschließlich zwischen Gastronomiebetrieben und dem Lieferanten geschlossen. Chefslist wird nicht Partei dieser Verträge.
(5) Ergänzend zu diesen AGB gelten die jeweils gültigen Chefslist-Nutzungsbedingungen, die diesen AGB in der zur Zeit des Vertragsschlusses aktuellen Fassung als Anlage 1beigefügt und im Übrigen unter www.chefslist.de/Nutzungsbedingungen abrufbar sind. Im Falle eines Widerspruchs gehen die Regelungen dieser AGB den Regelungen in den Nutzungsbedingungen vor.
(1) Für die Nutzung der App werden ein internetfähiges Endgerät und eine aktive Internetverbindung benötigt. Die Nutzung der Dienstleistung erfolgt über eine App oder über den Webbrowser.
(2) Für eine Nutzung der über die App angebotenen Dienste bedarf es einer Registrierung und Anmeldung.
(1) Chefslist ist bemüht, im Rahmen ihres Einflussbereichs ein Höchstmaß an Verfügbarkeit der App zu ermöglichen, gewährleistet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Die Erreichbarkeit der App kann insbesondere während Wartungs- und Reparaturarbeiten eingeschränkt oder überhaupt nicht gegeben sein.
(2) Chefslist wird die regelmäßigen Wartungs- und Reparaturarbeiten in einer Zeit durchführen, in der mit den geringsten Einschränkungen für die Nutzer zu rechnen ist.
(3) Sollten Wartungs- oder Reparaturarbeiten notwendig sein, wird Chefslist die Wartungs- und Reparaturarbeiten den Lieferanten mit einem Vorlauf von 24 Stunden ankündigen. Die Ankündigung kann per sog. „Push"-Nachricht innerhalb der App erfolgen. Dies gilt nicht, sofern die Wartungs- oder Reparaturarbeiten sofort notwendig sind, um die Funktionsfähigkeit der App wiederherzustellen oder aufrechtzuerhalten.
(4) Chefslist wird nach Möglichkeit die Ankündigung auch gegenüber den Gastronomiebetrieben vornehmen, die mit den Lieferanten bereits verknüpft sind.
(1) Die Registrierung des Lieferanten erfolgt durch Chefslist nach Abschluss des Nutzungsvertrages für Lieferanten, indem Chefslist für den Lieferanten ein Benutzerkonto anlegt, das mit einem automatisch generierten Passwort versehen ist.
(2) Der Lieferant hat unmittelbar nach Vertragsschluss ein dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechendes persönliches Zugangspasswort zu wählen, mit dem er sich in sein Benutzerkonto einloggen kann (Zugangspasswort und die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse des Lieferanten nachfolgend zusammen „Zugangsdaten" genannt).
(3) Der Lieferant ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und dafür Sorge zu tragen, dass die im Benutzerkonto hinterlegten Daten aktuell sind. Sofern diese Funktion aktiviert ist, kann eine Aktualisierung bzw. Korrektur der Daten im Benutzerkonto vorgenommen werden. Für den Fall, dass eine Aktualisierung oder Korrektur der Angaben im Benutzerkonto nicht möglich ist, soll der Lieferant die aktualisierten oder korrigierten Angaben möglichst unverzüglich und unaufgefordert per E-Mail an info@chefslist.de übermitteln.
(4) Benutzerkonten sind individualisiert und dürfen nur von dem Lieferanten und den von ihm autorisierten Mitarbeitern verwendet werden. Eine Weitergabe der Zugangsdaten sowie die sonstige Gestattung oder Ermöglichung der Nutzung des Benutzerkontos durch Dritte ist untersagt.
(5) Der Lieferant ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten, sicher aufzubewahren und vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen. Er ist auch verpflichtet, seine Mitarbeiter entsprechend anzuweisen. Der Lieferant ist ferner verpflichtet, Chefslist bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten unverzüglich zu informieren. Sobald Chefslist von einer unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird Chefslist den Zugang des Lieferanten sperren. Chefslist behält sich zudem das Recht vor, die Zugangsdaten des Lieferanten aus Sicherheitsgründen zu ändern; in einem solchen Fall wird Chefslist den Lieferanten hierüber ebenfalls unverzüglich informieren.
(1) Nutzt ein Gastronomiebetrieb die Nachrichten und Kommunikationsfunktionen der App zur Abgabe einer Bestellung von Waren, so kommt ein Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Gastronomiebetrieb gemäß den Chefslist-Nutzungsbedingungen (Anlage 1) erst durch Erklärung der Annahme der Bestellung durch den Lieferanten zustande.
(2) Chefslist verpflichtet sich, sämtliche Nachrichten, Inhalte und Daten, die aufgrund des Bestellvorganges erzeugt, erhoben, gespeichert, weitergeleitet oder gelesen werden, unter Wahrung der Bestimmungen nach §§ 10 und 11 dieser AGB sowie unter Anwendung einer hierzu ausreichenden Verschlüsselungstechnologie zu verarbeiten bzw. vertraulich zu behandeln.
(3) Die Abwicklung von zwischen dem Lieferanten und Gastronomiebetrieben geschlossenen Verträgen, insbesondere die Zahlung des Kaufpreises durch den Gastronomiebetrieb sowie die Lieferung der gekauften Ware durch den Lieferanten, ist alleinige Angelegenheit des Lieferanten bzw. des Gastronomiebetriebes. Chefslist trifft keinerlei Pflicht, für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung zu sorgen.
(4) Chefslist hat keinen Einfluss auf den Inhalt und den Umfang von Angaben, Auskünften und sonstigen Informationen, die Gastronomiebetriebe über die Nachrichten und Kommunikationsfunktionen der App mit dem Lieferanten austauschen und übernimmt keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der Gastronomiebetriebe. Bei Zweifeln ist der Lieferant gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des betreffenden Gastronomiebetriebs zu informieren.
(5) Modell „Rechnung mit Zahlungsziel“ von mondu
Der Lieferant ermöglicht es dem Gastronomiebetrieb, mit ihm eine „Rechnung mit Zahlungsziel“ von 14, 60 oder 90 Tagen zu vereinbaren. Hierzu bedient sich der Lieferant der App.
a. „Allgemeine Bedingungen „Rechnung mit Zahlungsziel“ der Mondu GmbH
Um das Modell „Rechnung mit Zahlungsziel“ nutzen zu können, ist die Vereinbarung der Allgemeine Bedingungen „Rechnung mit Zahlungsziel“ der Mondu GmbH zwischen dem Gastronomiebetrieb und der Mondu GmbH notwendig.
b. Vereinbarung eines Zahlungsziels
Mit der Wahl der „Rechnung mit Zahlungsziel“ wird das Angebot des Gastronomiebetriebes nach § 5 (1) um ein Zahlungsziel von 60 oder 90 Tagen ergänzt. Bei Annahme des Angebots durch den Lieferanten ist der Kaufpreis erst nach Ablauf des Zahlungsziels zur Zahlung durch den Gastronomiebetrieb fällig.
c. Möglichkeit der Zahlung eines Dritten auf die Rechnung des Lieferanten
Die Zahlung auf den Kaufpreis kann durch einen Dritten an den Lieferanten vor Fälligkeit bewirkt werden (§ 267 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Der Abnehmer widerspricht der Zahlung durch den Dritten nicht und der Gastronomiebetrieb lehnt die Zahlung durch den Dritten nicht ab (vgl.§ 267 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Mit Zahlung des Dritten an den Lieferanten erlischt die Forderung des Lieferanten gegen den Gastronomiebetrieb.Dem Dritten steht gegen den Gastronomiebetrieb in Höhe des von ihm an den Lieferanten gezahlten Rechnungsbetrages ein Aufwendungsersatzanspruch zu. Der Dritte kann den Aufwendungsersatzanspruch an einen weiteren Dritten abtreten (Zessionar).Chefslist teilt dem Lieferanten die Bankverbindung des Dritten bzw. des Zessionars (IBAN, Name des Kontoinhabers) mit. Der Lieferant ist seinerseits verpflichtet, dem Gastronomiebetrieb die Bankverbindung des Dritten bzw. des Zessionars anstatt seines eigenen Gutschriftkontos spätestens mit der Rechnung mitzuteilen. Der Gastronomiebetrieb bekommt stets nur ein Gutschriftskonto vom Lieferanten genannt; entweder das Gutschriftskonto vomLieferanten selbst oder vom Dritten bzw. des Zessionars. Sollte der Abnehmer trotz Zahlung durch den Dritten eine Zahlung auf den mit dem Lieferanten geschlossenen Kaufvertrag an Letzteren leisten, ist der Lieferant verpflichtet, die Zahlung an den Dritten bzw. Zessionar weiterzuleiten und die Mondu GmbH über den Vorgang zu informieren. Der Dritte bzw. der Zessionar bzw. die Mondu GmbH werden sich mit dem Abnehmer in Verbindung setzen.
d. Entgelt
Das Entgelt für die Nutzung des Modells „Rechnung mit Zahlungsziel“ beträgt 1,85% netto für ein Zahlungsziel von 14 Tagen, 2.65% netto für ein Zahlungsziel von 60 Tagen und 2.85% netto für 90 Tage. Es ist vom Lieferanten an Chefslist zu zahlen. Der Dritte kann das Entgelt an Chefslist zahlen. Er ist berechtigt, seinen Anspruch gegen den Lieferanten in Höhe des an Chefslist gezahlten Entgelts mit der an den Lieferanten zu bewirkenden Zahlung zu verrechnen. Ob und inwieweit der Lieferant mit dem Gastronomiebetrieb ein Entgelt vereinbart, steht in seinem freien Ermessen und ist nicht Gegenstand dieser AGB.
e. Ausschluss
Für folgende Kaufverträge steht das Modell „Rechnung mit Zahlungsziel“ nicht zur Verfügung:
· Kaufverträge zwischen Abnehmer und Lieferant, bei denen es sich um verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz (AktG) oder um nahestehende Personen im Sinne von §138 Insolvenzordnung (InsO) handelt;
· Nichtjugendfreie Inhalte oder Dienstleistungen;
· Dating-Services, Partnervermittlung, Erotik;
· Glücksspiel, verbotene Waren und Dienstleistungen;
· Edelsteine und Edelmetalle;
· Produkte, die das geistige Eigentum anderer verletzen (insbesondere gefälschte Waren und illegal vervielfältigte Software);
· nicht zugelassene Waren, illegale Dienstleistungen, Rechtsdienstleistungen, irreführende oder räuberische Dienstleistungen, Waffen, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, Drogen, Drogenutensilien;
· Network Marketing, Multi-Level-Marketing;
· Pseudomedikamente und/ oder Wirtschaftszweige ähnlicher Art.
(1) Der Lieferant ist für von ihm in die App eingestellte und übermittelte Inhalte verantwortlich und gewährleistet, dass sämtliche Inhalte, insbesondere Produktdaten, der Richtigkeit entsprechen.
(2) Dem Lieferant ist es untersagt, a)Inhalte in die App einzustellen oder mittels der Nachrichten und Kommunikationsfunktionen der App zu übermitteln, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. b) Inhalte in die App einzustellen oder über die Nachrichten und Kommunikationsfunktionen der App zu übermitteln, die Rechte Dritter, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter, verletzen.
(3) Der Lieferant garantiert gegenüber Chefslist, dass die von ihm angebotenen Waren und Dienstleistungen keine Urheberrechte, Marken, Patente, andere Schutzrechte oder Geschäftsgeheimnisse verletzen.
(4) Der Lieferant stellt Chefslist auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen inklusive aller Schäden und Aufwendungen frei, die Chefslist im Zuge einer Inanspruchnahme durch Dritte entstehen, weil die über sein Benutzerkonto eingestellten oder über die App übermittelten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen. Chefslist informiert den Lieferanten unverzüglich über eine derartige Inanspruchnahme.
(5) Der Lieferant ist verpflichtet, sämtliche gesetzlichen Informationspflichten gegenüber den Gastronomiebetrieben zu erfüllen. Insbesondere muss er die Gastronomiebetriebe ordnungsgemäß über die Zahlungs- und Lieferungsbedingungen informieren und bei jeglicher Korrespondenz mit Gastronomiebetrieben die auf ihn aufgrund seiner Rechtsform anwendbaren gesetzlichen Pflichtangaben für Geschäftsbriefe angeben sowie bei jeglichem Bereithalten von Telemedien über die App seine Anbieterkennzeichnung nach dem Telemediengesetz (Impressumspflicht) vorhalten und seinen datenschutzrechtlichen Informationspflichten nachkommen.
(6) Chefslist ist verpflichtet, die App so auszugestalten, dass es dem Lieferanten ermöglicht wird, seinen gesetzlichen Informationspflichten nachzukommen. Sollte es hierzu an einer Funktion fehlen, wird Chefslist sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, die Funktion in die App aufzunehmen.
(1) Chefslist ist nach billigem Ermessen berechtigt, das Benutzerkonto des Lieferantenvorübergehend oder dauerhaft zu sperren, a)wenn der Lieferant bei der Registrierung oder im Lieferantenprofil unrichtige Angaben macht und diese trotz Aufforderung durch Chefslist nicht unverzüglich berichtigt; b)im Falle einer missbräuchlichen, unautorisierten oder betrügerischen Nutzung des Benutzerkontos oder wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine solche Nutzung zu befürchten ist; c)wenn der Lieferant Inhalte in die App einstellt oder über die App übermittelt, die nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen; d)wenn der Lieferant gegen eine der Pflichten nach Ziffer 6 oder Ziffer 7 verstößt und trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfe schafft; e)wenn der Lieferant einem unbefugten Dritten die Nutzung des Benutzerkontos oder der Zugangsdaten erlaubt oder in sonstiger Weise willentlich ermöglicht hat; oder f)wenn sonstige Umstände vorliegen, die Chefslist zu einer Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen würden.
(2) Bei der Entscheidung über Maßnahmen nach Ziffer 8.1 wird Chefslist die berechtigten Interessen des betroffenen Lieferanten angemessen berücksichtigen.
(1) Das Homepage-Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von Inhalten sowie einzelnen Inhalten inklusive der Systemdarstellungstexte von Chefslist(nachfolgend zusammen „Geschützte Inhalte") können Gegenstand von Eigentumsrechten, (gewerblichen) Schutzrechten (z.B. Marken- und Urheberrechte) und weiteren Rechten von Chefslist oder dem jeweiligen Verfasser/Hersteller oder sonstigen Rechteinhaber, der diese Geschützten Inhalte Chefslist zur Verfügung gestellt hat, sein. Sofern nicht ausdrücklich abweichend in Textform vereinbart oder gesetzlich geregelt, ist eine Vervielfältigung oder Verwendung dieser Geschützten Inhalte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen durch den Lieferanten nicht gestattet. Dem Lieferanten bleibt es jedoch gestattet, vorstehend bezeichnete Schutzrechte für Werbezwecke zu verwenden, sofern sich der Verwendungszweck auf die Gewinnung oder Anwerbung weiterer Nutzer (Gastronomiebetriebe) beschränkt.
(2) Dem Lieferanten ist es auch nicht gestattet, die App zu modifizieren, zu adaptieren, zu übersetzen, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder abzuleiten, ein Reverse Engineering vorzunehmen oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode der App oder der Plattform abzuleiten. Die gesetzlichen Regelungen zur zulässigen Nutzung (z.B. Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch im Sinne des Urhebergesetzes) bleiben hiervon unberührt.
(3) Der Lieferant erhält ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer der Installation der App beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der App.
(4) An schutzfähigen Inhalten (insb. Designs, Skizzen, Bilder), die vom Lieferanten in die App zum Zwecke des Abrufs durch Gastronomiebetriebe eingestellt werden, verbleiben die Eigentums-, Schutz- und Urheberrechte bei dem hochladenden Lieferanten. Der Lieferant räumt Chefslist für den Zeitraum seiner Registrierung bei Chefslist hinsichtlich dieser Inhalte ein unentgeltliches, örtlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht ein. Die Rechteübertragung umfasst insbesondere das Recht zu Vervielfältigung, Speicherung und Bearbeitung sowie das Recht zur Darstellung, Sendung und Verbreitung der Inhalte über die App. Die Chefslist vom Lieferanten im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte beschränken sich auf den Zweck, die Plattform und App zu betreiben und die damit verbundenen Dienste bereitzustellen (beispielsweise Nachrichten zu übermitteln).
(5) Darüber hinaus ist Chefslist berechtigt, Informationen und Daten über die Nutzung der App und die eingestellten Inhalte in aggregierter und anonymisierter Form zu erheben, zu analysieren, mit sonstigen Daten zu verknüpfen und zum Zwecke der Verbesserung der Dienste von Chefslist zu nutzen. Die Informationen werden ausschließlich aggregiert und anonym verwendet, ohne dass die Informationen auf einzelne Lieferanten oder Gastronomiebetriebe zurückgeführt werden können. Dies gilt auch über das Vertragsende hinaus.
(1) Im Sinne dieser Vereinbarung sind „Vertrauliche Informationen" alle Geschäftsgeheimnisse sowie alle sonstigen nicht öffentlichen, vertraulichen und/oder geschützten Informationen, die entweder von dem Lieferanten an Chefslist oder von Chefslist an den Lieferanten (nachfolgend „Partei" oder "Parteien" genannt) offenbart werden, ob schriftlich, elektronisch oder mündlich, digital verkörpert oder in anderer Form. Hierzu gehören insbesondere a)Informationen in Bezug auf Technologien, Erfindungen, Software und/oder Hardware, neue Produkte, geistiges Eigentum, Know-how, Marketingpläne, Finanzplanung, Geschäftsstrategien, geschäftliche Beziehungen, Business Pläne oder Personalangelegenheiten einer Partei; sowie b) jegliche Unterlagen und Informationen einer Partei, die Gegenstand technischer und organisatorischer Geheimhaltungsmaßnahmen sind und als vertraulich gekennzeichnet oder nach der Art der Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind.
(2) Jede Partei ist verpflichtet, a)Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und diese nur zum Zwecke der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten aus dem Nutzungsvertrag zu verwenden, b) keine Vertraulichen Informationen an Dritte weiterzugeben oder Dritten offenzulegen oder den Zugang zu ihnen zu gestatten, es sei denn, es handelt sich um einen Berater oder potenziellen Investor der empfangenden Partei, der gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungspflichten unterliegt, c)angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass unbefugte Personen Zugang zu Vertraulichen Informationen erhalten, sowie d)die Vertraulichen Informationen durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte zu sichern und bei der Verarbeitung der Vertraulichen Informationen die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz einzuhalten. Dies beinhaltet auch dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DSGVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit und die Beachtung des Datenschutzes (Art. 28 Abs. 3 lit. b DS GVO).
(3) Die Verpflichtungen nach Ziffer 10.2 gelten nicht für Vertrauliche Informationen, a)die der Öffentlichkeit vor der Mitteilung oder Übergabe bekannt oder allgemeinzugänglich waren oder dies zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht werden; b)die der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei und ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht nachweislich bekannt waren; c)die von der empfangenden Partei ohne Nutzung oder Bezugnahme auf Vertrauliche Informationen von der offenlegenden Partei eigenständig entwickelt wurden; d)die der empfangenden Partei von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht werden; oder e)die aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder einer Entscheidung eines Gerichts und/oder einer Behörde offengelegt werden müssen.
(4) Die Verpflichtungen nach dieser
(1) Chefslist verarbeitet personenbezogene Daten des Lieferanten im Wege der Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO auf Basis des als Anlage 2 beigefügten Auftragsverarbeitungsvertrages.
(2) Die Server von Chefslist sind dem Stand der Technik entsprechend gesichert, insbesondere durch Firewalls. Dem Lieferanten ist jedoch bekannt, dass generell die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg ausgelesen werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das Systemverlassen, sondern auch für das integrierte Nachrichtensystem sowie für alle sonstigen Übertragungen von Daten.
(3) Der Lieferant ist alleine für die Sicherung der ihm im Rahmen der App-Nutzung zugegangenen bzw. bekannt gewordenen Informationen (Bestätigungen, Rechnungsdokumente, Korrespondenz mit Gastronomiebetrieben etc.) verantwortlich, Er wird diese Informationen/Unterlagen regelmäßig auf einem eigenen Datenträger/Server sichern.
(4) Die für die Nutzung der Plattform und App geltenden Datenschutzhinweise von Chefslist finden sind unter https://www.chefslist.de/datenschutzerklaerung abrufbar.
(5) Chefslist ist verpflichtet, ihren Datenschutzbestimmungen entsprechend, in Übereinstimmung mit den hierzu bestehenden gesetzlichen Vorgaben der DSGVO und des BDSG, sämtliche Daten die aufgrund der Nutzung, der Anmeldung, oder der sonstigen Verwendung der App gewonnen, generiert, erhoben, gesammelt oder gespeichert werden, ausschließlich zweckgebunden zu verwenden, zu bearbeiten, zu verarbeiten oder weiterzuleiten.
(6) Der Lieferant ist verpflichtet, Daten von Gastronomiebetrieben, die er durch die Nutzung der App erhält, vertraulich zu behandeln und wird diese lediglich für die vertragliche oder vorvertragliche Kommunikation verwenden. Eine weitergehende Nutzung oder Weitergabe dieser Daten, insbesondere für werbliche Zwecke, darf durch den Lieferanten erst nach Einholung der erforderlichen vorherigen Zustimmung des jeweiligen Gastronomiebetriebs erfolgen. Der Lieferant wird alle seine Organmitglieder, Mitarbeiter, Bevollmächtigten und Erfüllungsgehilfen entsprechend belehren und auf das gesetzliche Datengeheimnis verpflichten.
(7) Soweit und sofern der Lieferant personenbezogene Daten von Gastronomiebetrieben an Chefslist übermittelt, die noch nicht auf der Plattform/App registriert sind, steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist.
(1) Chefslist haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Chefslist, ihren Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Als vertragswesentliche Pflichten gelten dabei solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lieferant regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Chefslist bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
(2) Chefslist haftet im Falle eines Datenverlustes ferner nur für den Wiederherstellungsaufwand, der sich auch bei einer ordnungsgemäßen, an den entsprechenden Gefährdungen ausgerichteten Datensicherung des Lieferanten ergeben würde. Der Lieferant hat insbesondere sicherzustellen, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
(1) Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag um zwölf weitere Monate.
(2) Das Recht zur vorübergehenden Sperrung sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt.
(3) Jede Kündigung bedarf der Textform.
(1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
(2) Chefslist kann die Chefslist Nutzungsbedingungen einseitig ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft ändern oder ergänzen, sofern rechtliche oder regulatorische Gründe und/oder Sicherheitsgründe dies gebieten, weiter, um existierende Merkmale der Services von Chefslist weiterzuentwickeln oder zu optimieren sowie um zusätzliche Merkmale hinzuzufügen, um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen und technische Anpassungen vorzunehmen und um die künftige Funktionsfähigkeit der von Chefslist zur Verfügung gestellten Services sicherzustellen.
(3) Chefslist wird den Lieferanten über etwaige Änderungen unter Mitteilung des konkreten Inhalts der geänderten Regelungen mit angemessener Frist im Voraus in Textform(z.B. per E-Mail, SMS oder per In-App-Benachrichtigung) informieren.
(4) Die Änderungen gelten als vom Lieferanten angenommen, wenn dieser den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht und die vorgenannten Rechtsfolgen des Schweigens wird Chefslist den Lieferanten in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
(5) Im Falle eines Widerspruches des Lieferanten steht Chefslist ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Die Bestimmung soll vielmehr durch eine Regelung ersetzt werden, die rechtlich zulässig ist und der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Mitteilungen, Erklärungen, Informationen und Dokumente im Zusammenhang mit der Nutzung der App werden dem Lieferanten ebenfalls grundsätzlich nur in Textform unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zugesandt.
(3) Wenn Chefslist ihren Geschäftsbetrieb oder Teilgeschäftsbetrieb auf einen Dritten überträgt, ist Chefslist berechtigt, die sich aus dem Nutzungsvertrag einschließlich der AGB ergebenden Rechte und Pflichten gemeinsam auf einen Dritten zu übertragen. Chefslist wird die Übertragung dem Lieferanten mindestens vier Wochen zuvor in Textform anzeigen. Im Falle einer solchen Übertragung steht dem Lieferanten ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung muss binnen vier Wochen nach Eingang der Übertragungsanzeige beim Lieferanten in Textform gegenüber Chefslist er-klärt werden. Die Kündigung wird ggf. zum Zeitpunkt der Übertragung wirksam.
(4) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main. Chefslist bleibt jedoch berechtigt, am Sitz des Lieferanten zu klagen.
(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(6) Anlagen zu diesem Vertrag sind Vertragsbestandteil. Anlagen:
1. Chefslist Nutzungsbedingungen: www.chefslist.de/nutzungsbedingungen
2. Auftragsverarbeitungsvertrag: www.chefslist.de/avv-lieferanten
3. Datenschutzhinweise: www.chefslist.de/datenschutz
ChefsList GmbH, Frankfurt. Stand: 01.01.2020